EUER SPEZIALIST FÜR MIETANHÄNGER

AGB / Mietbedingungen
UNSER SERVICE

1.) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei Sondervereinbarungen richtet sich der Preis nach dem vereinbarten Mietvertrag. Der gesamte Mietpreis ist bei Abholung des Anhängers ohne Abzug und vollständig zu bezahlen.

2.) Der Mieter hat den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Insbesondere hat er den Anhänger ordnungsgemäß zu verschließen.

3.) Der Mieter hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Anhängers zu überprüfen, insbesondere Licht, Reifendruck und festsitzende Räder. Während der Mietzeit ist der Luftdruck der Reifen regelmäßig zu prüfen. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebensowenig die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Die Ladung muss gegen Verrutschen gesichert sein, eine zu hohe Beladung führt zum Kippen des Anhängers. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen besonders vorsichtig und langsam zu fahren, sodass Schäden am Anhänger vermieden werden. Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters ausgetauscht werden.

4.) Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sofort schriftlich oder telefonisch zu unterrichten. Bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze den Vermieter von einem etwaigen Unfall zu unterrichten. Der Unfallbericht muss Namen, Anschriften der beteiligten Personen, sowie Zeugen, die vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen, sowie die Haftpflichtversicherung umfassen. Der Mieter hat nach dem Unfall die Polizei sofort zu verständigen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen. Bei Brand-, Dieb- oder Wildschäden ist vom Mieter die Polizei sofort zu verständigen. Der Mieter ist verpflichtet, auch nicht fahrtüchtige Anhänger auf seine Kosten zum Vermieter zurückzubringen.

5.) Der Vermieter haftet nur für vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Der Mieter haftet nach allgemeinen Haftungsregeln, wenn er den Anhänger beschädigt oder sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter den Anhänger in demselben Zustand zurückzubringen, wie er ihn übernommen hat. Der Anhänger ist in gereinigtem Zustand abzugeben. Im Falle einer ungereinigten Zurückgabe, behält sich der Vermieter vor, eine Pauschale von 100,00 Euro zu berechnen. Für Reifenschäden haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und pauschalisierten Schadenersatz wegen Mietausfallkosten gemäß Preisliste (60% des jeweiligen Tagespreises bezogen auf den jeweiligen Gegenstand). Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schadenersatz niedriger ist Bei Rückgabe des Anhängers ist der Mieter verpflichtet, die dazu gehörigen Fahrzeugpapiere sowie andere Unterlagen und mitverliehenes Zubehör sind an den Vermieter zurückzugeben. Für den Fall, dass der Mieter diese Unterlagen nicht oder nicht vollständig mit dem Anhänger zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt, Schadenersatz entsprechend der oben genannten Regelung zu den Mietausfallkosten zu verlangen, bis zu dem Tag, an welchem die Papiere zurückgegeben werden. Die Rückgabe dieser Unterlagen ist eine Hauptpflicht des Mieters.

6.) Sollte der angemietete PKW-Anhänger nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor, einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich einen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestätigung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück, ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

7.) Die vereinbarte Rückkehrzeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so ist der Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich zu verständigen und dessen Einverständnis zur Verlängerung der Mietzeit einzuholen. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters abzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen. Wird die Rückgabezeit um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter zur Nachzahlung gemäß Preisliste verpflichtet. Bei Abschluss des Mietvertrages sowie bei Abholung der Mietsache hat sich jeweils der Mieter bzw. der Fahrer durch amtlichen Personalausweis auszuweisen. Ohne entsprechendes Dokument ist der Abschluss eines Vertrages bzw. die Übernahme der Mietsache nicht möglich.

8.) Bei Vertragsabschluss ist auf Verlangen des Vermieters eine Anzahlung zu leisten. Sollte der Mieter den Mietvertrag nicht erfüllen und vielmehr die Reservierung stornieren, hat er folgende Bezahlung zu leisten: Erfolgt die Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, so ist keine Gebühr zu entrichten. Erfolgt die Stornierung innerhalb dieser 24 Stunden, sind 50% des Mietpreises zur Zahlung fällig. Wird der Mietgegenstand nicht abgeholt und es erfolgt auch keine Stornierung, so ist der gesamte Mietpreis zur Zahlung fällig.

9.) Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des PKW-Anhängers für die Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Mieter wird auf die ihm ebenfalls übergebenen Nutzer- und Beladungshinweise ausdrücklich hingewiesen. Diese sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages.

10.) Salvatorische Klausel Der Vertrag ist grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in Geltung. Für diesen Fall sind die Parteien verpflichtet, anstelle der unwirksamen Klausel den Vertrag, nach dem gewollten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck zu erfüllen.
Willkommen bei uns
Mietpreise
Anfahrt
Kontakt
IMPRESSUM
Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutz